Nicht jeder Vermögenstransfer zwischen Personen erfüllt einen Tatbestand des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Dies ist insbesondere für Personen von Interesse, bei denen die Steuerklasse III und der niedrige Steuerfreibetrag von EUR 20.000 Anwendung finden, etwa bei unverheirateten Paaren. In bestimmten Fällen kann eine vermögende Privatperson ihren weniger vermögenden Partner an ihrem Lebensstil teilhaben lassen, ohne dass dadurch Schenkungsteuer entsteht.
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